Öffentliche Zustellung
Können Schriftstücke bzw. Bescheide des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg nicht zugestellt werden, da z. B. der aktuelle Wohnsitz nicht bekannt ist, erfolgt eine allgemeine Benachrichtigung darüber im öffentlichen Aushang.
Das Schriftstück wird somit gemäß §10 Verwaltungs-Zustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter nach vorheriger Terminvereinbarung in Empfang genommen werden.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Pressestelle des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg.
Telefon: 0391 - 562 1463
eMail: jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.Presse@jobcenter-ge.de.
Da unser Jobcenter für den Kundenverkehr aktuell geschlossen ist, sind diese Benachrichtigungen derzeit nur hier auf unserer Webseite einsehbar. Nach Ende der Aushangfrist wird die Benachrichtigung wieder gelöscht.
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