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Teilhabechancengesetz (THCG)

Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Neues Gesetz eröffnet neue Perspektiven und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Leistungen, die uns als Jobcenter zur Beratung und Unterstützung bei Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es zwei neue arbeitsmarktpolitische Instrumente, die speziell die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und Langzeitleistungsbezieher unterstützen sollen, den § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) sowie die Neufassung des § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Für diesen Personenkreis werden in den nächsten Monaten und Jahren sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und Kommunen geschaffen und sowohl finanziell als auch begleitend, in Form eines Coachings, unterstützt.

Wer kann gefördert werden?

§16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt

  • Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Bezug von Arbeitslosengeld II von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre und in diesem Zeitraum nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig
  • Bezug von Arbeitslosengeld II von mindestens fünf Jahren bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft und schwerbehinderten Menschen.

Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) unterstützt.

 §16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

  • Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Neben dem Lohnkostenzuschuss erfolgt auch hier eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).

Sie sind interessiert? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung unter +49 (391) 562 1777, um gemeinsam die individuellen Möglichkeiten und Fördervoraussetzungen abklären zu können.

 

Teilhabechancengesetz (THCG)

Datum 30.01.2022

Aktueller Flyer zu Arbeitgeberleistungen/ Teilhabechancen nach § 16e und § 16i SGB II