Teilhabechancengesetz
Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose
Neues Gesetz eröffnet neue Perspektiven und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Leistungen, die uns als Jobcenter zur Unterstützung bei Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es zwei neue arbeitsmarktpolitische Instrumente, die speziell die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen unterstützen sollen, den § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) sowie die Neufassung des § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Besonders interessant für Unternehmen ist dabei die Höhe der neuen Lohnkostenzuschüsse, die bis zu 100 Prozent in den ersten beiden Jahren betragen können.
Hier ein erster Überblick:
16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent bezogen auf den gesetzlichen Mindestlohn oder Tariflohn (bei Tarifbindung des Arbeitgebers). In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt.
- Förderdauer maximal fünf Jahre
- Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber durch ein Coaching, einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung, unterstützt, wenn erforderlich für die gesamte Dauer.
- Bei notwendigen Weiterbildungen ist eine Kostenbeteiligung des Jobcenters möglich.
- Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht
16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
- Neben dem Lohnkostenzuschuss erfolgt auch hier eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).
- Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht
Die Beratung erfolgt durch das Jobcenter Magdeburg sowie den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Magdeburg. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte:
Frau Bahrs, Projektkoordination im gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg und der Agentur für Arbeit Magdeburg
E-Mail: Franka.Bahrs@arbeitsagentur.de
Tel.: +49 (391) 257 1819
oder
Herrn Hübner, Projektkoordinator des Teilhabechancengesetzes im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
E-mail: Marcus.Huebner@jobcenter-ge.de
Tel.: +49 (391) 562 1454
Teilhabechancengesetz (THCG)
Datum 30.01.2019
Aktueller Flyer zu Arbeitgeberleistungen/ Teilhabechancen nach § 16e und § 16i SGB II