Zielvereinbarung

Die aktuelle Zielvereinbarung beinhaltet Geschäftspolitische Ziele, Prognosewerte, Trägervorgaben, lokale Ziele und Vereinbarungen zur Zielnachhaltung im Bereich der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter für das Jahr 2020.

Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen sind die Verantwortlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommune zu beachten. Beide Träger haben jeweils für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine recht- und zweckmäßige Leistungserbringung. Als Träger des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg tragen vor Ort die Agentur für Arbeit Magdeburg (BA) und die Landeshauptstadt Magdeburg (Kommune) diese Verantwortung.

Zielvereinbarung 2020

Datum 11.06.2020

Zielvereinbarung 2020

Zusatzinformationen

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