Wegfall des Bürgergeld-Bonus
Datum 08.04.2024
Am 27. März 2024 wurde das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, das am 28. März 2024 in Kraft trat. Eine wichtige Änderung betrifft den Bürgergeldbonus gemäß § 16j SGB II für bestimmte Fördermaßnahmen.
Welche Auswirkung hat das?
Ab dem 28. März 2024 entfällt der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich für Neueintritte in bisher förderfähige Maßnahmen.
Welche Maßnahmen betrifft das?
- Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW) die nicht unmittelbar zu einem Berufsabschluss führen,
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB),
- förderfähige Reha-Maßnahmen
- Förderungen schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ/16h.)
Was bedeutet das für Bürgergeldempfänger?
Für Kunden des SGB II, die bis einschließlich 27. März 2024 eine förderfähige Maßnahme begonnen haben, ändert sich jedoch nichts. Sie können weiterhin bis zum individuellen Maßnahmeaustritt regulär gefördert werden und erhalten den Bonus.
Die Zahlungen und entsprechenden Bescheide, werden seitens des Jobcenters automatisch geprüft, sodass keine gesonderte Kontaktaufnahme notwendig ist.