...dass Widersprüche und Klageerhebungen per E-Mail meist unzulässig sind? Die Form der E-Mail ist nur möglich, wenn die Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Verwenden Sie lieber ein unterschriebenes Blatt Papier oder kommen Sie direkt zu uns ins Jobcenter, um den Widerspruch niederschreiben zu lassen. Auch ein Widerspruch per Fax ist möglich.

Datum 07.07.2017

Widerspruch per E-Mail meist unzulässig!