...das Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform vorlegen müssen?
Datum 23.04.2024
Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd weist Kundinnen und Kunden mit Bezug von Bürgergeld darauf hin, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt einzufordern. Diese muss innerhalb von 3 Werktagen im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd vorliegen.
Guido Dörband, Geschäftsführer des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Süd, erklärt: „Als Jobcenter haben wir derzeit noch keine Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unserer Kundinnen und Kunden digital abzurufen.“.
Die weiterhin verpflichtende Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit kann über den elektronischen Service jobcenter.digital_Buergergeld, telefonisch oder persönlich erfolgen.