Leistungsrechtliche Änderungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger ab 01.07.2022 (Lesezeit: 1:00)

Ausgabejahr 2022
Datum 14.06.2022

Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte -Süd informiert über anstehende Änderungen ab 01. Juli 2022 für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Sofortzuschlag (§ 72 SGB II)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben ab Juli 2022 einen zusätzlichen Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 ausgezahlt.

Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 (§ 73 SGB II)

Leistungsberechtigte (Alleinstehende, Alleinerziehende und volljährige Partner), die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten im Monat Juli zum Ausgleich der mit der COVID-19- Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Beide Leistungen werden automatisiert ausgezahlt. Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich!