Wie ein Lottogewinn nach einem langen Weg  (Lesezeit ca. 4:00 Min.)



Ausgabejahr 2019
Datum 07.10.2019

32 Jahre jung ist Roxana Ritz aus Neubrandenburg.

Ihren Schulabschluss erwarb sie 2004, absolvierte anschließend erfolgreich eine Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe und war im Anschluss daran im Bereich der Hotelreinigung tätig. Sie fand jedoch nie den notwendigen Einstieg auf dem Arbeitsmarkt in ihrem erlernten Beruf.

Es folgten lange Jahre der Arbeitslosigkeit. Roxana nahm an verschiedenen Integrationsmaßnahmen des Jobcenters MSE-Süd teil, absolvierte Probetage bei Arbeitgebern und war in verschiedenen Arbeitsgelegenheiten - den sogenannten 1 € Jobs – im Bereich der Seniorenbetreuung tätig.

Parallel zu diesen Arbeitsgelegenheiten hatte sie einen Minijob im Reinigungsbereich. Daran schloss sich ein freiwilliges soziales Jahr bei der Caritas in Neubrandenburg an.

Sie pendelte bei ihren Beschäftigungen immer zwischen Reinigung und Betreuung – dass waren und sind ihre beiden beruflichen Favoriten.

2014 brachte Roxana eine gesunde Tochter zur Welt. Sie war glücklich, aber beruflich wurde es dadurch für sie als alleinerziehende Mutter nicht leichter. Jetzt galt es Erziehung, Haushalt und Jobsuche in Einklang zu bringen.

Mit Unterstützung des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Süd gelang es ihr, sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen, beruflicher Niederlagen und den damit verbundenen finanziellen Einschränkungen auf ihre persönlichen und beruflichen Ziele zu konzentrieren.

Ab September 2018 betreute sie Sebastian Schmidt – Integrationsfachkraft im Jobcenter MSE-Süd - im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlung. Gemeinsam wurden Bewerbungsunterlagen erstellt sowie Tipps und Vorbereitungsstrategien für Bewerbungsgespräche besprochen.

Bereits am 08.10.18 erfolgte das erste begleitete Vorstellungsgespräch bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Neubrandenburg für eine Tätigkeit als Reinigungskraft und hauswirtschaftlicher Helfer. Ein zweites Gespräch folgte direkt einen Tag später, am 09.10.18, beim Städtischen Pflegeheim für eine Tätigkeit als Betreuungskraft.

Da Roxana auf Grund der Kindererziehung nur eingeschränkt arbeiten konnte, gestaltete sich eine Arbeitsaufnahme allerdings schwierig. Nach mehreren Gesprächen mit Frau Altstädt von der AWO, erklärte sich dieser Arbeitgeber bereit, ihr im Bereich der Reinigung von Privathaushalten mit einer Arbeitszeit von 08:00 Uhr und 13:00 Uhr an den Werktagen zu erproben.

Es wurde noch im Oktober ein 10-tägiges Probearbeiten vereinbart. Roxana bewährte sich während dieser Zeit. Sie war pünktlich, stets anwesend und die übertragenden Aufgaben wurden entsprechend ihrer Möglichkeiten zuverlässig erledigt.


Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Roxana aber nicht noch nicht abschließend entschieden, ob Sie im Bereich der Reinigung tätig werden soll oder doch einen neuen Weg im Bereich Pflege einschlagen sollte.

Zum Abschluss dieser Probearbeitstage gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Roxana und der Arbeiterwohlfahrt und danach waren ihre anfänglichen Zweifel verflogen. Sie hatte sich entschieden und freute sich auf einen beruflichen Einstieg als Reinigungskraft bei der AWO. Frau Altstädt eröffnete ihr außerdem die Chance, sich bei der AWO auch im Bereich Pflege zu erproben.

Im Rahmen einer Beschäftigung auf Probe begann Roxana im November 2018 ihre Tätigkeit als Reinigungshelferin bei der Arbeiterwohlfahrt. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd förderte dieses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von 3 Monaten bis zum 31.01.2019.

Bereits vor Ablauf dieser Förderung gab es Mitte Januar ein erneutes Treffen zwischen Herrn Schmidt, der Integrationsfachkraft des Jobcenters MSE-Süd und Frau Klose, der Personalleiterin der Arbeiterwohlfahrt. Frau Klose war mit den - während der Beschäftigung auf Probe - gezeigten Leistungen von Roxana unter Berücksichtigung der bestehenden Vermittlungshemmnisse zufrieden.

Herr Schmidt besprach mit Frau Klose die weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, die dem Jobcenter durch die Einführung des neuen Teilhabechancengesetzes zum 1.1.2019 zur Verfügung stehen – insbesondere die neue Förderung im Rahmen des §16 i SGB II. Hier kann der Arbeitgeber 5 Jahre lang finanziell unterstützt werden, wenn er langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance gibt und ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbietet.

Die Arbeiterwohlfahrt wollte Roxana diese Möglichkeit der sozialen Teilhabe geben und sie über lange Zeit an die Beschäftigung heranführen, um ihr so eine langfristige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Gemeinsam besprach man die Modalitäten, die für eine solche Förderung notwendig waren und Roxana erhielt am 15.02.19 einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Reinigungskraft bei der Arbeiterwohlfahrt.

Roxana Ritz Foto: Jobcenter

Das Förderprogramm Teilhabe am Arbeitsleben sieht über den gesamten Förderzeitraum eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Betreuung vor. Diese Betreuung sichert während der gesamten Förderzeit von 5 Jahren das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd ab – aktuell in Kooperation mit dem Träger Nestor Bildungsinstitut GmbH.

Diese Unterstützung ist nach Aussage von Roxana eine große Hilfe bei den anfänglichen Schwierigkeiten und dem Zurechtfinden im neuen Arbeitsleben.

Inzwischen fühlt sich Frau Roxana Ritz vom Arbeitgeber und den Arbeitskollegen anerkannt und die Arbeit macht ihr Freude. Sie sagt selbst: „Hier habe ich alles. Vom ersten Tag an hatte ich das Gefühl, ich gehöre hierher!“ Anfängliche Ängste und Bedenken vor der neuen Aufgabe sind verflogen und sie berichtet mit einem Lächeln, wie stolz sie ist, endlich einen Arbeitsplatz gefunden und so ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und den Kollegen zu haben – es ist, wie ein Lottogewinn nach einem langen Weg.