Sonderzahlungen durch die Jobcenter im Monat Juli (Lesezeit: 1:30)

Ausgabejahr 2022
Datum 11.07.2022

Sofortzuschlag (§72 SGB II)

Sofortzuschlag §72

Die Auszahlung des Sofortzuschlags für diese Kundengruppe startet zentral und automatisiert mit dem 23.07.2022. Sie brauchen hierfür keinen Antrag im Jobcenter stellen.

Einmalzahlung (§73 SGB II)

Einmalzahlung §73

Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaig bestehender finanzieller Mehrbelastungen in Anbetracht aktueller Preissteigerungen erhalten Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR.

Die Leistung wird im Juli 2022 zentral automatisiert beschieden und ausgezahlt. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd kann den Auszahlungstermin somit nicht beeinflussen. Sie brauchen auch hierfür keinen gesonderten Antrag stellen.