Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd übernimmt nun auch Kosten für Laptops und PC (Lesezeit ca. 2 Min.)



Ausgabejahr 2021
Datum 03.02.2021

Es befinden sich keine digitalen Endgeräte in Ihrem Haushalt, die für den Distanz-Schulunterricht der Kinder genutzt werden können?

Ab sofort können durch das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd Kosten für digitale Endgeräte bezuschusst werden, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Maßgeblich für eine Bezuschussung ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können diesen Zuschuss erhalten.

Die Leistungsberechtigten müssen dafür beim Jobcenter einen entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die dringende Notwendigkeit deutlich machen, etwa mit Verweis auf die Dringlichkeit der PC-Ausstattung für die Teilnahme am Homeschooling und das Fehlen einer anderweitigen Kostenerstattung bzw. Gerätebereitstellung.

Leistungsberechtigte beschleunigen die Bearbeitung des Antrags, wenn sie bereits eine Bestätigung der Schule beifügen, die den Bedarf ausweist und bestätigt, dass diese Geräte durch die Schule nicht bereitgestellt werden können (Digitalpakt).

Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der schulischen Vorgaben ermittelt und sollte grundsätzlich den Gesamtbetrag von 350 € je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z.B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen.

Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Weiterführende Informationen und einen entsprechenden Vordruck folgen finden Sie unter www.jc-mse.de.