Die aktive Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner ist der wichtige Schlüssel im Jugendservice MSE (JuSe) (Lesezeit ca. 3:00 Min.)



Ausgabejahr 2020
Datum 04.05.2020

Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd ist ein Partner im Jugendservice MSE (JuSe) und gewährt neben den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) u.a. auch Unterstützungen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Ziel dieser Unterstützungen ist es, die Menschen in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.

Das Team U 25 des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Süd bietet für die Kundinnen und Kunden von 15 bis unter 25 Jahren individuelle Hilfen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit an. Auch in dieser Altersgruppe gibt es Personen, die körperliche, geistige und/oder seelische Gesundheitsprobleme haben. Sind ihre beruflichen Aktivitäten dadurch beeinträchtigt, können Leistungen zur beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben – besser bekannt als berufliche Rehabilitation – notwendig werden.

Im Team sind auch 2 Mitarbeiterinnen, deren Aufgabe es ist, Schwerbehinderte und Rehabilitanden zu beraten, zu unterstützen und in Ausbildung bzw. Arbeit zu integrieren. Diese beiden Arbeitsvermittlerinnen arbeiten eng mit den verschiedenen Netzwerkpartnern wie Rehaberatung, Integrationsfachdienst, Jugendamt und Bildungsträgern zusammen, um - unkompliziert und gemeinsam abgestimmt - die bestmögliche Unterstützung zu gewähren.

Die Beeinträchtigungen können vielschichtig sein und wirken sich unterschiedlich auf die Leistungsfähigkeit aus. Das aber auch in Menschen mit höherem Förderbedarf Potentiale stecken, zeigt folgendes Erfolgsbeispiel:

 Von der Schule bis zu Arbeitsaufnahme

Ein junger Mann aus Brunn war 15 Jahre alt, als er im Rahmen einer Schulsprechstunde an der Förderschule den ersten Kontakt zu einem Rehaberater hatte.

Aufgrund einer Lernbeeinträchtigung wurde schnell deutlich, dass er besondere Hilfen benötigte. Die Fachdienste Berufspsychologischer Service und Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit stellten das aktuelle Leistungsbild dar und die notwendigen Hilfebedarfe fest. Gemeinsam wurden mögliche Varianten nach der Beendigung der Schule besprochen, und es erfolgte nahtlos nach dem Schulabschluss die Zuweisung in eine 12monatige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Erlangung der Ausbildungsreife.

Auch während dieser Maßnahme wurde der Kunde weiter durch den Rehaberater begleitet.

Nach fünf Monaten fand ein Probezeitgespräch mit dem Berufsbildungsbegleiter des Trägers statt. Gemeinsam mit der Arbeitsvermittlerin wurde als nächster Schritt die Vormerkung für eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung besprochen. Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen noch nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, wird so ein Ausbildungsabschluss ermöglicht.

Passend zu den persönlichen Stärken und Neigungen entschied sich der junge Mann für den Bereich Metallbau und erlernte den Beruf als Fachpraktiker Metallbau. Auch während dieser geförderten Ausbildung fand ein regelmäßiger Kontakt zwischen Bildungsträger, dem Kunden und dem Jobcenter statt.

Zeitnah vor der Beendigung der Ausbildung wurden weitere Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Förder-möglichkeiten wie zum Beispiel Einstiegsgeld, Probebeschäftigung und Eingliederungszuschuss bieten finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Natürlich wurden auch regelmäßig Vermittlungsvorschläge versandt.

Der junge Mann aus Brunn nutzte die angebotenen Möglichkeiten und konnte kurz nach Abschluss der Ausbildung erfolgreich ein Praktikum bei einem regionalen Arbeitgeber absolvieren. Dort zeigte er, dass er den Anforderungen im Unternehmen gewachsen ist und wurde anschließend unbefristet sozialversicherungspflichtig eingestellt. Der Arbeitgeber erhielt für den zusätzlichen Aufwand bei der Einarbeitung vorübergehend einen finanziellen Zuschuss.

Auch wenn das Lernen oft schwerfiel – mit einer passgenauen und zielorientierten Förderung, einem engen Austausch aller Beteiligten und vor allem der Mitwirkungsbereitschaft des jungen Mannes konnte eine dauerhafte Integration auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass durch die Verzahnung der verschiedenen Netzwerkpartner im JuSe eine umfängliche Beratung und Betreuung der Jugendlichen auf ihrem Weg von der Schule bis zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgt. Unabhängig von der Form der individuellen Beeinträchtigung können die Jugendlichen durch die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten vielfältig gefördert werden.

Die aktive Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner ist der wichtige Schlüssel im JuSe!