Hinzuverdienen beim Arbeitslosengeld II - Arbeit lohnt sich immer

Ausgabejahr 2017
Datum 29.05.2017

Zuverdienst ALG II

Viele Leistungsempfänger fragen häufig: Darf ich nebenbei arbeiten und lohnt es sich überhaupt, stundenweise dazuzuverdienen?

Hierzu hat der Chef des Jobcenters MSE-Süd Andreas Wegner eine klare Antwort: „Arbeit lohnt sich immer!“
Wer einmal längere Zeit arbeitslos war, der weiß, es gibt nicht viele Dinge dem oft grauen Alltagseinerlei, das die Arbeitslosigkeit mit sich bringt, zu entfliehen. „Durch einen Nebenjob kommen arbeitslose Männer und Frauen wieder unter Leute, steigern das Selbstwertgefühl und haben allerbeste Chancen auf einen dauerhaften Job. Und ja – sie haben unterm Strich auch mehr im Portemonnaie.“, betont Wegner.

Wieviel dem Einzelnen vom Verdienst übrigbleibt, wird individuell berechnet.
Es gibt aber ein paar Grundregeln und Freibeträge, die für jeden gelten, sofern die Einkünfte eine entsprechende Höhe erreichen.
• Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet.
• vom Verdienst der 100 € übersteigt, bleiben bis zu einem Betrag von 1.000 Euro zusätzliche 20 Prozent unangetastet.
• vom Hinzuverdienst über 1.000 Euro bis zur Verdienstobergrenze* bleiben nochmals 10 Prozent anrechnungsfrei (§11 SGB II). 

Angerechnet wird das Einkommen durch das Jobcenter immer in dem Monat, in dem der Leistungsempfänger den Verdienst erhält. Zu diesem Zeitpunkt ist er dem Jobcenter auch zu melden.


An den folgenden Beispielen wird deutlich, wie die Freibeträge sich auswirken.

                                                                                        Beispiel 1      Beispiel 2       Beispiel 3
    
Zuverdienst (Brutto)                                                         165,00 €        450,00 €      1.050,00 €
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Davon bleiben zunächst anrechnungsfrei:                       100,00 €        100,00 €         100,00 €   
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vom Verdienst über 100 € bis 1.000 €
bleiben zusätzlich 20% frei                                                 13,00 €          70,00 €         180,00 €   
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vom Verdienst über 1.000 € bis zur Verdienstobergrenze*         
bleiben nochmals 10% frei                                                         0 €                 0 €            5,00 €                  
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zusammen bleiben anrechnungsfrei:                                113,00 €        170,00 €        285,00 €    


*Die Verdienstobergrenze beträgt für Bezieher von ALG 2 ohne Kind 1.200 Euro und mit mindestens einem minderjährigen Kind 1.500 Euro.