Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd wendet die Weisungen bzw. Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA), sowie die fachlichen Vorgaben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an.
Der Aktenplan für das SGB II der Bundesagentur für Arbeit sind hier abrufbar.
Die derzeit beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd gültigen Dienst- und Handlungs-anweisungen regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind für die zuständigen Dienststellen Grundlage für ihre Entscheidung im Einzelfall.
Wichtige Fragen an die Jobcenter in Deutschland
zentral beantwortete Fragen über das SGB II
Hier werden Fragen zum allgemeinen Thema des SGB II beantwortet.
Weiter unten erhalten Sie in Tabellenform eine Übersicht über häufig an das Jobcenter gestellte Fragen. Wir werden in Zukunft hier weitere Fragen beantworten.
Ansprechpartner für Rehabilitation und Teilhabe nach § 12 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde in § 12 SGB IX die Pflicht für die Rehabilitationsträger und Jobcenter eingeführt, Ansprechstellen für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger einzurichten.
Um in der täglichen Praxis das Auffinden von Ansprechstellen für alle Beteiligten zu erleichtern, haben die Rehabilitationsträger mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ein webbasiertes Ansprechstellenverzeichnis erarbeitet, dass die wichtigsten Daten aller Ansprechstellen an einem Ort bündelt.