Kosten für Unterkunft und Heizung
Kosten für Unterkunft und Heizung
Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst auch den Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Unterkunft und Heizung. Es werden die sogenannten tatsächlichen Aufwen-dungen für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit diese angemessen sind.
Zu den tatsächlichen Aufwendungen gehören
o die Nettokaltmiete
o die kalten Betriebskosten
o Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung
o sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
o Betrieb- und Heizkostennachzahlungen bzw. Erstattungen
Die Richtlinie zur Umsetzung des § 22 Sozialgesetzbuch – 2. Buch des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt uns als Jobcenter vor, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernommen werden, welche Kosten als angemessen gelten und welche Verfahren zur Senkung der Kosten angewendet werden. Darüber hinaus regelt diese Richtlinie auch, wann eine Zusicherung zum Woh-nungswechsel einzuholen ist.
Umzug und Neuanmietung einer Wohnung
Um sicherzugehen, dass die Mietkosten für Ihre neue Wohnung und gegebenenfalls auch Umzugskosten übernommen werden, sollten Sie vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung Ihres Jobcenters einholen. Miet- und Heizkosten der neuen Wohnung werden grundsätzlich übernommen, wenn sie die zulässigen Richt- und Grenzwerte nicht übersteigen und der Umzug erforderlich ist.
Mit dem Merkblatt zum Thema Wohnungswechsel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Punkte zusammengestellt. Dieses finden Sie als Anlage am dazugehörigen Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Kosten für eine neue Unterkunft und Wohnungsbeschaffungskosten gemäß § 22 SGB II (PDF, 135KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Süd steht Ihnen ein eigens dafür eingerichteter Bereich – das Wohnraummanagement - zur Verfügung. Hier prüfen wir mit Ihnen zusam-men zu einem fest vereinbarten Termin oder anhand Ihrer eingereichten Unterlagen
o die Erforderlichkeit Ihres Umzuges,
o die Angemessenheit Ihrer mitgebrachten Wohnungsangebote
o und die Übernahme eventuell notwendiger umzugsbegleitender Kosten.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend bei vorhandenen Mietschulden und angedrohter Räumungsklage zur Seite.
Erstausstattung einer Wohnung
In unserem Jobcenter erhalten Sie auf Antrag eine Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, wenn Sie bisher noch über keine Einrichtungsgegenstände verfügt haben. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns einen Möbelschein, der dazu berechtigt, in den Möbelbörsen unseres Landkreises gut erhaltene Möbel zu erhalten. An folgende Möbelbörsen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte können Sie sich zur Deckung Ihres Bedarfes wenden:
Möbelbörsen im Bereich JC MSE-Süd
Neubrandenburg:
ASB | Warliner Str. 5a, 17034 NB | Tel. 0395 / 37962852 |
Kolping Initiative | Usedomer Str. 4, 17034 NB | Tel. 0395 / 3685252 |
Regenbogen e.V. | Ihlenfelder Str. 115, 17034 NB | Tel. 0395 / 4228937 |
Neustrelitz:
ALV Kreisverband
Mecklenburg- Strelitz e.V. | Karbe- Wagner-Str. 28, 17235 NZ | Tel. 03981 / 206669 |
Ipse mbH Neustrelitz | Semmelweisstr. 10, 17235 NZ | Tel. 03981 / 256841 |
Woldegk:
Solidargemeinschaft e.V. | Göhrener Chaussee 5, 17348 Wo. | Tel. 03963 / 210596 |
Friedland:
Ausbildungs- und Förderzentrum (AFZ) | An der Kleinbahn 13a, 17098 Friedland | Tel. 039601 / 20324 o. 20331 |
Weitere Möbelbörsen im Bereich JC MSE-Nord
Altentreptow:
Möbelbörse ALV KV Demmin | Oberbaustr. 19, 17087 AT | Tel. 03961 / 216762 |
Demmin:
Kirchenkreis Demmin | Teichstr. 26, 17121 Sophienhof | Tel. 039998 / 12400 |
Malchin:
Sammelbörse Malchin | Stavenhagener Str. 31 (ab 1.1.20 Am Strauchwerder 1, 17139 MC | Tel. 03994 / 222383 |
Stavenhagen:
Rümpelmeister | Basepohler Straße 20, 17153 Stavenhagen | Tel. 0152 / 25104930 |
Waren / Müritz:
Diakonieverein - Sozialladen | Teterower Str. 38c, 17192 WRN | Tel. 03991 / 187827 |
Röbel / Müritz:
Arbeitslosenverband Müritz e.V. | Mirower Straße 1, 17027 Röbel / Müritz | Tel. 039931 / 51990 |
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