Leistungen Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen.
Das gilt besonders, wenn sie in einkommensschwachen Familien leben. Das Bildungspaket hilft diesen Kindern, dabei sein zu können: Im Sportverein, in der Musikgruppe, beim Mittagessen in Kita und Schule. Außerdem gibt’s Unterstützung für persönlichen Schulbedarf und Klassenfahrten. Und wenn das Erreichen wesentlicher Lernziele gefährdet und deshalb eine schulische Angebote ergänzende Förderung notwendig ist, kann eine Lernförderung (Nachhilfe außerhalb der Schule) bewilligt werden.
Auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen von Anfang an gewährt, um durch Bildung Ausgrenzung zu vermeiden.
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche (0-25 Jahre), die eine der folgenden Leistungen beziehen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Wohngeld
- Sozialhilfe nach § 2 AsylbLG oder
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
Was können Sie beantragen?
- Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Fahrten und Ausflüge von Kita, Hort und Schule
- 195 € pro Jahr für Schulmaterial (130 € zum 01. August und 65 € zum 01. Februar des Jahres)
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung, wenn die Kosten nicht vom Landkreis oder anderer Seite übernommen werden
- Aufwendungen für eine notwendige außerschulische Lernförderung
- Die entstehenden Aufwendungen bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
- Zuschuss von 15 € pro Monat und Kind (0-18 Jahre) zur Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten ab dem 01.08.2019 mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als mitbeantragt. Eine Ausnahme bildet die Lernförderung. Diese ist gesondert zu beantragen.
Eine Entscheidung über die Leistungen der Bildung und Teilhabe setzt voraus, dass die oben genannten Bedarfe konkret beim Jobcenter benannt werden. Dazu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
Per E-Mail: Jobcenter-MSE-Sued.BuT@jobcenter-ge.de
Per Telefon: 0395/766 - 4336
Schriftlich: Jobcenter MSE-Süd, Ponyweg 37 - 43, 17034 Neubrandenburg
Wie erfolgt die Abrechnung?
Über die Bildungskarte www.bildungs-karte.org werden das Mittagessen, die eintägigen Ausflüge, die Lernförderung und Sport/Freizeit/Kultur abg