Bürgergeld

Das Bürgergeld ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Um Bürgergeld beziehen zu können, ist weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

Das Bürgergeld soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befrieerschiedene Verordnungen wie u. a. die Bürgergeld-V und die Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV).

Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben Ihres Jobcenters

Aktuelle Informationen können Sie der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehmen. Hier finden Sie nicht nur den Gesetzestext und die neuen Regelsätze sondern auch Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Bürgergeld-Gesetz.

Scannen Sie einfach den QR-Code oder nutzen Sie den untenstehenden Link für mehr Informationen.

Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Auf der Internetseite handbookgermany.de finden Sie ab sofort mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld. Wenn Sie an das Ende der Seite gehen, können Sie zwischen mehreren Sprachen auswählen, in den die Fragen und Antworten zum Bürgergeld angezeigt werden. Das Angebot wird laufend erweitert.