Bürgergeld

Das Bürgergeld ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Um Bürgergeld beziehen zu können, ist weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

Das Bürgergeld soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit soll den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden. (§ 1 SGB II)

Die gesetzliche Grundlage für das Bürgergeld bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Daneben gibt es verschiedene Verordnungen wie u. a. die Bürgergeld-V und die Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV).