Beratung und Vermittlung

Im Sozialgesetzbuch II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit. Ziel ist es, gemeinsam mit der / dem Arbeitsuchenden dafür zu sorgen, dass der eigene Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann. Dazu bietet das Jobcenter ein umfangreiches Beratungsangebot an und unterstützt mit verschiedenen Leistungen. Dabei wird das Jobcenter von zahlreichen Partnern in der Region unterstützt.

Unsere Informationen zum Thema Beratung und Vermittlung finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten zu dieser Seite.

Maßnahme-Angebote

Hier finden Sie Maßnahmen sowie Angebote der Aus- und Weiterbildung für unsere Kunden von Bildungsträgern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hier finden Sie die Angebote und Bildungsträger.