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Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Europäische Union

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit einem Förderprojekt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die Einstellung und unbefristete Beschäftigung langzeitarbeitsloser Erwachsener oder erwachsenen Personen im Langzeitleistungsbezug SGB II oder von Langzeitarbeitslosigkeit oder Langzeitleistungsbezug bedrohter erwachsener Personen in den Jahren 2018 und 2019.

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 Voraussetzung für die Förderung ist, dass

  • die Person, deren unbefristete Einstellung gefördert wird, ein langzeitarbeitsloser Erwachsener bzw. eine erwachsene Person im Langzeitleistungsbezug SGB II oder eine von Langzeitarbeitslosigkeit oder Langzeitleistungsbezug bedrohte erwachsene Person ist und
  • der Arbeitgeber durch das Jobcenter für die Einstellung dieser Person eine Förderung nach § 16 e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) oder § 16 f SGB II (Freie Förderung) oder § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit §§ 88 ff. SGB III (Eingliederungszuschuss – EGZ) oder § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 46 Abs. 1 SGB III (Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen) erhält. Diese SGB II-Förderung wird mindestens drei und maximal 12 Monate gewährt und beträgt mindestens insgesamt 1.500,00 Euro pro Vollzeitbeschäftigung.

Die Zuwendung wird für die direkten Personalausgaben im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung beträgt 6.000,00 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung (= 40 Wochenarbeitsstunden). Bei einer Beschäftigung mit weniger als 40 Wochenarbeitsstunden verringert sich die Höhe der Förderung anteilig. Die Landesförderung schließt sich an die Förderung des Jobcenters an und wird in 12 gleichen Raten an den Arbeitgeber ausgezahlt. Die förderfähigen Ausgaben sind die Personalausgaben in Höhe der SGB II-Förderung und des Zuschusses nach diesen Fördergrundsätzen.

Wenn Sie als Arbeitgeber Interesse an dieser Förderung haben, wenden Sie sich bitte an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Neubrandenburg.