Arbeitsvermittlung

Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung mit dem Ergebnis der Integration in den Arbeitsmarkt ist der ideale Weg zur eigenständigen Existenzsicherung. Das Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts darf vom Jobcenter nur erbracht werden, wenn Hilfebedürftigkeit nicht auf andere Weise beseitigt werden kann.

Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung mit dem Ergebnis der Integration in den Arbeitsmarkt ist der ideale Weg zur eigenständigen Existenzsicherung. Das Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts darf vom Jobcenter nur erbracht werden, wenn Hilfebedürftigkeit nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Es gilt daher der Grundsatz des Förderns und Forderns, jede/r Leistungsberechtigte ist also in erster Linie selbst gefordert, konkrete Schritte zur Behebung seiner Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dazu gehören das selbständige Bemühen zur Beendigung der Erwerbslosigkeit und die aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen.

Hierbei werden Sie von den Vermittlungssfachkräften des Jobcenters intensiv unterstützt. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird mit Ihnen gemeinsam zunächst eine Analyse Ihrer Situation durchgeführt. Auf Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird anschließend die wahrscheinlichste Möglichkeit Ihrer beruflichen Integration besprochen und festgelegt. Dieses individuelle Ziel und der gemeinsame Weg dorthin werden in einer Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgeschrieben. Ihre Vermittlungsfachkraft wird Sie als Ihr persönlicher Ansprechpartner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin auf diesem Weg begleiten und unterstützen. Zu weiteren Unterstützung können Leistungen zur beruflichen oder sozialen Eingliederung, zum Beispiel auch zu einer Berufsausbildung erbracht werden.

Personen unter 25 Jahren, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Rehabilitanden erhalten als besonders betroffene Personengruppe Beratung und Betreuung durch spezialisierte Fachkräfte.

Bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung ist die persönliche Ansprechpartnerin bzw. der persönliche Ansprechpartner die wichtigste Begleitperson im Jobcenter. Mit ihr bzw. ihm besprechen Sie Ihre Eignung, Kenntnisse und Wünsche für den passenden Beruf. Sie arbeiten gemeinsam Ihre beruflichen Stärken, Ressourcen, Neigungen und Potentiale heraus. Danach entwickeln Sie zusammen mit Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner eine Strategie für Ihre berufliche Integration, einschließlich der erforderlichen Aktivitäten und Unterstützungsmöglichkeiten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner

  • unterstützt und berät Sie bei der Stellensuche,
  • übermittelt Ihnen Stellenangebote,
  • vereinbart mit Ihnen notwendige Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit,
  • schließt mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung ab und
  • informiert Sie über weitergehende Beratungsangebote und Dienstleistungen.

Weiterführende Informationen

Zusatzinformationen

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Telefon:: (0395) 766 4090
Fax:: (0395) 766 3333
E-Mail:: Jobcenter-MSE-Sued@jobcenter-ge.de

Termine/Veranstaltungen im Februar 2020

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