Hinweis zur Widerspruchseinlegung

Datum 28.05.2019

Es ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich, per E-Mail Widerspruch zu erheben. Dies gilt nicht, wenn die Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

In jedem Falle ist die Einlegung eines Widerspruchs schriftlich, mittels Telefax oder zur Niederschrift im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord zulässig.