Leistungen für Arbeitssuchende

Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II für die Grundsicherung Ihres Lebensunterhaltes)

Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. 

Daneben werden für besondere Lebensumstände wie Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwändige Ernährung Mehrbedarfe gewährt. 

Darüber hinaus können einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung für die Erstausstattung der Wohnung, für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) in Betracht kommen.

Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.

Um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten zu können ist entscheidend, dass Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, sowie einen  Antrag auf Leistungen gestellt haben.