Identitätsprüfung beim Jobcenter per „Selfie-Ident“

Datum 01.03.2021

Viele Kundinnen und Kunden unseres Jobcenters konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident" zur Verfügung.