Aus Grundsicherung wird Bürgergeld

Ab dem 1. Januar 2023 heißt die Grundsicherung “Bürgergeld”. Es ändert sich aber nicht nur der Name.

Es gelten ab dem 01.01.2023 diese Regelbedarfe:

LeistungsberechtigteRegelsatz
Alleinstehende / Alleinerziehende502,00 Euro
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften451,00 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420,00 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren348,00 Euro
Kinde von 0 bis 5 Jahren318,00 Euro

Wichtig für Sie: Wenn Sie bereits Geldleistungen vom Jobcenter beziehen, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter bleibt weiterhin für Sie zuständig. Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2023 auf Grund der Erhöhung neu berechnet.

Beziehen Sie oder eine mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person einen regelbedarfsabhängigen Mehrbedarf, wird dieser ebenfalls entsprechend angepasst.

Zu den Anpassungen erhalten Sie automatisch erstellte Änderungsbescheide. Aus diesen können Sie die Höhe der Ihnen ab dem 01.01.2023 zustehenden Leistungen entnehmen.

Die Auszahlung der Geldleistungen erfolgt wie gewohnt zum Monatsende für den jeweiligen Folgemonat.

Alle Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Antworten auf allgemeine Fragen zum Bürgergeld finden Sie auf Fragen und Antworten zum Bürgergeld oder sie werden über das Bürgertelefon des BMAS unter Tel. 030 221 911 003 beantwortet.

Unser Tipp: der Bürgergeld-Rechner auf https://buergergeld-rechner.org//* (Die Nutzung und Berechnung des Rechners erfolgt ohne Gewähr.)

*(externer Link)