Pressemitteilung des Landkreises Lüchow-Dannenberg :Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2027 verlängert
Ausgabejahr
2025
Datum
04.11.2025
Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschlang geflüchtet sind, erhalten hier auch weiterhin Schutz. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2026 noch gültig sind, behalten automatisch ihre Gültigkeit bis zum 4. März 2027. Es muss also kein Termin zur Verlängerung in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg vereinbart werden.
Diese Verlängerung des Schutzstatus betrifft neben ukrainischen Staatsangehörigen auch alle Personen, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine als Flüchtling anerkannt waren, Familienangehörige oder Schutzberechtigte sowie Drittstaatenangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat kürzlich entsprechende Regelungen erlassen (Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Fortgeltungsverordnung).