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Pressemitteilung des Landkreises Lüchow-Dannenberg: Erneute Antragsstellung für mobiCard 2025 notwendig

Pressemitteilung 180/2024

Ausgabejahr 2024
Datum 03.12.2024

Die mobiCard des Landkreises Lüchow-Dannenberg verliert am Jahresende ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Inhaberinnen und Inhaber einer mobiCard werden darum gebeten, den Antrag zeitnah zu stellen und die entsprechenden Nachweise über Sozialleistungen für 2025 einzureichen.

Karteninhaber und Karteninhaberinnen können mit der mobiCard die bis zu 50% vergünstigte Preisgruppe 2 des Wendlandtarifs nutzen. Berechtigt sind Personen, die Transferleistungen beziehen.

Die Anträge können ab sofort gestellt werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Der Januar gilt hierbei noch als Kulanzmonat für die 2024 ausgestellten mobiCards. Neue Anträge sollen bestenfalls bis Mitte Januar beim Landkreis eingegangen sein.

Der Antrag als PDF-Download sowie alle Infos zur mobiCard sind online zu finden unter:

https://wendlandmobil.de/mobicard-und-antrag/. Menschen ohne Internetzugang können den Antrag auch persönlich im Pavillon am Busbahnhof erhalten.

Der ausgefüllte Antrag sowie der Nachweis über den Bezug von Transferleistungen im Jahr 2025 kann per Mail an mobilitaet@luechow-dannenberg.de gesendet werden oder per Post an: Landkreis Lüchow-Dannenberg Mobilität und Klimaschutz (Stabsstelle 60), Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow.  Anträge können auch persönlich im Mobilitätspavillon am Busbahnhof in Lüchow abgegeben werden.

Für mehr Informationen ist das Team von Wendlandmobil telefonisch unter Tel. 05841 120 678 oder per Mail mobilitaet@luechow-dannenberg.de erreichbar.

Die mobiCard ist kostenlos und berechtigt zum Erwerb von Tickets der Preisgruppe 2 des

Wendland-Tarifs der LSE GmbH. Dies gilt auch für die Jahrestickets, die online unter  www.mobil-im-wendland.de/verbindung-tarife/ beantragt werden können. Je nach gewählter Ticketart erhalten Sie somit bis zu ca. 50 % Rabatt im Vergleich zur Preisgruppe 1.