Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen:Auskünfte zu Zahlungen nur eingeschränkt möglich
Nr. 98/2025 - 01. Oktober 2025
Ausgabejahr
2025
Datum
01.10.2025
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, daher kommt es am Montag, 6. Oktober, bei leistungsrechtlichen Auskünften zu geringfügigen Einschränkungen.
Die BA bittet um Verständnis, dass Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Maßnahmeträger an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft beispielsweise Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen beziehungsweise Rechnungen.
Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld. Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt.
Auf Grund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die BA empfiehlt daher, Vorsprachen und Anrufe an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten zu beschränken. Kundinnen und Kunden können ihr Anliegen alternativ über die eServices, die BA-mobil-App, die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln.
Zusätzlich bittet die BA um Verständnis, dass am 6. Oktober der Inkasso-Service telefonisch nicht erreichbar ist.
Informationen zur Nutzung der eServices unter:
www.arbeitsagentur.de/eservices
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
Informationen zur Nutzung der Kunden-Apps unter:
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil
www.arbeitsagentur.de/apps/jobcenter-app