Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen:Kindergeld mit 18:vereinfachtes Antragsverfahren möglich
Nr. 15/2025 - 5. Februar 2025
Ausgabejahr
2025
Datum
05.02.2025
Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hin. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises, beispielsweise eine Studienbescheinigung. Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.
Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.
Weitere Online-Funktionen im eService Kindergeld und Kinderzuschlag
unter www.arbeitsagentur.de/eservices
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