Änderungsmitteilung ab dem 1. September 2019 - Kosten der Unterkunft

Höhe der zuschussfähigen Mieten

Ausgabejahr 2019
Datum 01.09.2019

Höchstbeträge zuschussfähige Mieten

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im August 2019 die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch und dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch neu festgesetzt. Das neue Merkblatt über die Kosten der Unterkunft - Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten - können Sie hier herunterladen.