Geringes Kurzarbeitergeld mit Grundsicherung aufstocken

 

Ausgabejahr 2020
Datum 08.04.2020

Pressemitteilung 7. April 2020

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall könnten Ansprüche auf Grundsicherung haben. Darauf weist das Jobcenter Lüchow-Dannenberg hin. Es lohne sich, dies zu prüfen.

„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die auf Grund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten", erklärt Fabian Huske, Geschäftsführer des Jobcenters (JC) in Lüchow. Dies gelte jedoch nur bis zur Höhe der üblichen Arbeitslosengeld-II-Sätze („Hartz IV"). Ein Zuschuss, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist nicht möglich.

Tatsächlich muss die Situation jedes Einzelnen individuell geprüft werden. Zwei Beispiele zeigen aber, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte: Ein Durchschnittsverdiener (alleinlebend, ohne Kinder) mit einem Einkommen von 2.300 Euro brutto, erhält bei 100 Prozent Arbeitsausfall 952 Euro netto Kurzarbeitergeld. Hat er eine Warmmiete von 600 Euro, stehen ihm rund 350 Euro vom Jobcenter zu. Zweites Beispiel, ebenfalls alleinlebend und ohne Kinder: Wer Mindestlohn bekommt und Vollzeit arbeitet, verdient etwa 1.600 Euro brutto. In 100 Prozent Kurzarbeit bleiben 715 Euro netto. Bei einer Warmmiete von 600 Euro stehen der Person rund 540 Euro vom Jobcenter zu. Kurz: Je geringer das reguläre Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit), desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann.

Bis Ende März gingen im Bezirk der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen 3.000 Anzeigen auf Kurzarbeit ein. Wie viele Beschäftigte davon betroffen sein werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent (ohne Kind) beziehungsweise 67 Prozent (mit Kind auf Lohnsteuerkarte) des entfallenden Nettoentgelts.

Das JC Lüchow-Dannenberg hat eine Sonderrufnummer für Notfälle eingerichtet und ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 05841/ 9714-349 erreichbar. Aktuelle Informationen finden Sie ebenfalls auf der Startseite dieses Internetauftritts.

Einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Zudem ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 - 4 5555 23