Pressemitteilung: Bargeldverfahren im Notfall

 

Ausgabejahr 2018
Datum 19.12.2018

Bargeldverfahren im Notfall

Pressemitteilung

Nr. 145/2018 - 19. Dezember 2018

Arbeitsagenturen und Jobcenter führen neues Verfahren für Bargeld im Notfall ein

Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen (AA) und Jobcenter (JC) im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzen auch die AA und JC in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt.

Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten der AA oder des JC vor Ort. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.

Generell gilt: Arbeitslosengeld I und II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts. Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Mit dem Zahlscheinverfahren bieten AA und JC eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf AA oder JC zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.