Sozialschutz-Paket - Leistungen der Grundsicherung mit vereinfachtem Antrag

 

Ausgabejahr 2020
Datum 10.05.2020

Mitteilung 10. Mai 2020 - Sozialschutz-Paket

Egal, ob Sie selbstständig sind oder in Kurzarbeit: Mit Ihren finanziellen Sorgen lassen wir Sie und Ihre Familie in der Corona-Krise nicht allein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern – mit handfester Hilfe in Form von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch genannt: Arbeitslosengeld II). Den rechtlichen Rahmen dafür hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket bereits geschaffen.Bei dem Sozialschutz-Paket handelt es sich um ein neues Gesetz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Dieses Gesetz ergänzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können Sie (auch wenn Sie gar nicht arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.

Auf der Seite der Agentur für Arbeit finden Sie https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II und Erklärungen zu den möglichen Wegen.