Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

Ausgabejahr 2021
Datum 25.08.2021

Seit März vergangenen Jahres sind die Arbeitsagenturen in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt für persönliche Gespräche geöffnet. Ausnahmsweise konnten Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich erfolgen, teilt die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen mit.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, beispielsweise bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. „Wir empfehlen unsere Kundinnen und Kunden jedoch, einen Termin zu vereinbaren. So können lange Wartezeiten vermieden werden“, so Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen. Für eine Terminvereinbarung kann die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr genutzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung, aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für diejenigen mit neuem Personalausweis ist ab Jahresbeginn geplant.

„Viele andere Online-Angebote haben wir während der vergangenen Monate ausgebaut und sie bleiben weiterhin bestehen und sparen Warte- und Wegzeiten“, hebt die Agenturchefin hervor. Weitere Informationen unter anderem auch zu den eServices gibt es im Internet auf http://www.arbeitsagentur.de.

Arbeitsuchend oder arbeitslos - Was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet, zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen oder Winsen erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen.