Fragen & Antworten

Ich beziehe Bürgergeld. Kann ich mich von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu zahlen, befreien lassen?

Ja. Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Sie erhalten das Formular auch in Ihrem Jobcenter Lüchow-Dannenberg.

Fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antrag den Nachweis über den Bezug von Bürgergeld bei (Anlage des Bewilligungsbescheides). Wichtig: Bitte unterschreiben Sie unbedingt den Antrag. Ohne Unterschrift ist er nicht gültig. Senden Sie den Antrag und den erforderlichen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Ich beziehe Bürgergeld. In meiner Familie leben Kinder. Wird das Kindergeld angerechnet?

Grundsätzlich wird jede Art von Einkommen bei der Berechnung von Bürgergeld berücksichtigt. Dazu gehört auch das Kindergeld. Nach dem Sozialgesetzbuch II soll das Kindergeld als Einkommen beim jeweiligen Kind angerechnet werden. Das können Sie im Bürgergeld-Bescheid erkennen.

Was ist ein Mehrbedarf, und wer kann Mehrbedarf erhalten?

Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden, der nicht durch die sogenannte Regelleistung abgedeckt ist. Diese Leistungen können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
  • behinderte Menschen, die bereits bestimmte Förderungen erhalten,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung brauchen.
        

Obergrenze
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für mehrere Mehrbedarfe, darf die Summe der Leistungen für die Mehrbedarfe den Regelbedarf zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Auszubildende, die nach der Vorschrift des § 7 Absatz 5 Sozialgesetzbuch II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen sind, können trotzdem Leistungen für Mehrbedarfe erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Sinne des Gesetzes hilfebedürftig sind. Das trifft zum Beispiel auf alleinerziehende Studierende zu.

Ich bin schwanger und habe nur ein geringes Einkommen. Wovon zahle ich meine Mehrausgaben während der Schwangerschaft und die Sachen für das Baby?

Werdende Mütter, die Bürgergeld beziehen, erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen so genannten Mehrbedarf von 17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Außerdem können sie bis zu 700 Euro für die Baby-Grundausstattung bekommen. Zusätzlich gibt es eine Beihilfe für Schwangerschaftsbekleidung.

Auch wenn Sie kein Bürgergeld beziehen, aber ein geringes Einkommen haben, können Sie diese Leistungen erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg stellen.

Müssen meine Eltern bzw. Kinder für mich aufkommen?

Grundsätzlich müssen Ihre Eltern oder Kinder finanziell nicht für Sie aufkommen.

Ausnahme:
Sie sind noch keine 25 Jahre alt und leben mit Ihren Eltern in einer Wohnung. Dann bilden Sie zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.

Ich erhalte nur sehr wenig Arbeitslosengeld I. Kann ich ergänzend Bürgergeld vom Jobcenter bekommen?

Wer seinen Bedarf mit Hilfe des Arbeitslosengeldes I nicht decken kann, hat für sich und seine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld. Informationen zu den Regelleistungen finden Sie auf unserer Homepage.

Wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Lüchow-Dannenberg. Dort können Sie in der Eingangszone einen Antrag stellen.

Wie viel meines Erwerbseinkommens bleibt mir nach der Verrechnung mit den Leistungen übrig?

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Verdienst aus einem Arbeitsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Der Verdienst zwischen 100 und 1.000 Euro bleibt um 20% anrechnungsfrei, zwischen 1.000 und 1.200 Euro (1.500 bei Personen mit Kindern) bleiben weitere 10 % anrechnungsfrei.

Beispiel
Wenn Sie einen Mini-Job mit einem Verdienst von 450 Euro annehmen, bleiben hiervon 170 Euro anrechnungsfrei. Das heißt, Sie hätten monatlich 170 Euro mehr zur Verfügung.

Muss ich eine Steuererstattung beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg angeben?

Ja. Bitte legen Sie den Lohnsteuer-/ Einkommenssteuerbescheid beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg vor, sobald Sie ihn erhalten haben. Bestimmte Einnahmen, die Sie während des Leistungsbezuges erhalten, werden grundsätzlich auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Die Details sind kompliziert. Sprechen Sie daher bitte am besten mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

Kann ich Leistungen für den Schulbedarf (Stifte, Hefte etc.) für mein schulpflichtiges Kind beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg erhalten?

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg zahlt sogenannte Leistungen zum Schulbedarf in Höhe von jährlich 174,00 Euro, aufgeteilt auf zwei Termine:

  • 116,00 € zum 01. August (Schulbeginn),
  • 58,00 € zum 01. Februar (Beginn des 2. Schulhalbjahres).

Ohne Antrag
Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren: Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 14 Jahren erhalten die Leistung automatisch, das heißt ohne Antragstellung.

Schulbescheinigung
Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren: Bitte legen Sie eine Schulbescheinigung vor. Sie erhalten diese im Sekretariat Ihrer Schule.

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket, und wer kann sie erhalten?

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:

  • Schulbedarf: Pauschale in Höhe von 174 Euro (116 Euro im August/ 58 Euro im Februar),
  • Lernförderung: Kosten für Nachhilfeunterricht, falls die Versetzung gefährdet ist (Bescheinigung der Schule erforderlich),
  • Mittagessen: Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung,
  • Ausflüge: Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung.

Soziale und kulturelle Teilhabe: Monatlich 10 Euro zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Sportverein, in der Musikschule sowie für andere Freizeitaktivitäten und die hierfür erforderlichen Aufwendungen.

Was geschieht, wenn ich Betriebskosten nachzahlen muss oder gutgeschrieben bekomme?

Nachzahlung:
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Lüchow-Dannenberg erhalten und Heiz- oder Betriebskosten an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter nachzahlen müssen, werden diese Kosten in der Regel vom Jobcenter Lüchow-Dannenberg übernommen. Bitte legen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung vor.

Gutschrift:
Bitte legen Sie in jedem Fall Ihre Betriebskostenabrechnung dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg vor. Falls Sie Heiz- oder Betriebskosten erstattet bekommen, wird dieser Betrag im Monat nach der Rückzahlung mit den Kosten der Unterkunft verrechnet.

Kann ich zusätzlich eine private Arbeitsvermittlerin bzw. einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen? Wer übernimmt dafür die Kosten?

Bevor Sie eine private Arbeitsvermittlerin bzw. einen privaten Arbitsvermittler beauftragen, sollten Sie beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg einen Vermittlungsgutschein beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos waren.

Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?

Wenn Sie krank sind und deshalb einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter Lüchow-Dannenberg erhalten.

Grundsätzlich sind Sie als Bürgergeld-Empfängerin bzw. Empfänger verpflichtet, die Termine im Jobcenter Lüchow-Dannenberg wahrzunehmen. Wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch, ist dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg bei Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Was muss ich zur Antragstellung beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg mitbringen?

Sie sollten folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweise (Personalausweis oder Pass) von allen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen,
  • Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen sowie die
  • Nachweise zu Ihren Unterkunftskosten.

Warum muss ich meine Kinder bei der Antragstellung angeben?

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Diese Leistungen erhalten alle Personen, die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören sowohl die Partnerin bzw. der Partner, als auch die Kinder (unter 25 Jahren), wenn sie mit dem/der Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben (das heißt, in der Regel die Familie).

Muss ich jede Arbeit annehmen?

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg schlägt Ihnen nur vakante Stellen mit tariflicher bzw. – falls kein Tarifvertrag vorliegt – mit ortsüblicher Entlohnung vor. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist laut Gesetz jede Arbeit grundsätzlich zumutbar (§ 10 Sozialgesetzbuch II). Dabei achten die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler auf Ihren bisherigen Lebenslauf und Ihre Qualifikation.

Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:

  • gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
  • dies die Pflege Angehöriger beeinträchtigen würde,
  • Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen,
  • Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.

Kann ich als Bürgergeld-Bezieherin bzw. Bezieher Bewerbungskosten vom Jobcenter Lüchow-Dannenberg erstattet bekommen?

Bewerbungskosten können übernommen werden, wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler. Von ihnen erhalten Sie Antragsvordrucke zur Kostenerstattung. Bringen Sie bitte Nachweise der Bewerbungen mit. Das konkrete Verfahren klären Sie am besten mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter Lüchow-Dannenberg.

Ich beziehe Bürgergeld. Darf ich in den Urlaub fahren?

Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis besteht bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich bis zu drei Wochen im Kalenderjahr „beurlauben“ lassen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler.

Ich bin Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an einer Maßnahme des Jobcenters Lüchow-Dannenberg. Darf ich in den Urlaub fahren?

In diesem Fall brauchen Sie die Genehmigung Ihres Maßnahmeträgers, also des Veranstalters der Maßnahme. Teilen Sie jedoch dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg ebenfalls Ihre Ortsabwesenheit mit.

Ich soll zum ärztlichen Dienst. Wie wird mit meinen Daten umgegangen?

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Darauf können Sie sich verlassen. Sie reichen die Unterlagen (z.B. Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung sowie gegebenenfalls ein privatärztliches Attest) in einem verschlossenen Umschlag ein. Achten Sie bitte darauf, dass die Unterlagen für den ärztlichen Dienst vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Den Umschlag beschriften Sie bitte mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Kundennummer und mit dem Hinweis, dass vertrauliche ärztliche Unterlagen enthalten sind. Damit ist gewährleistet, dass die Unterlagen nur vom ärztlichen Dienst eingesehen werden.

Ich möchte eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. An wen muss ich mich wenden? 

Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler sowie der Arbeitgeberservice im Jobcenter Lüchow-Dannenberg. Bei grundsätzlichen Fragen können Sie sich natürlich auch an die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Lüchow-Dannenberg wenden.

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?  

Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt (öffentlich geförderte Beschäftigung) für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.

Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Es handelt sich um sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern. Die Arbeitsgelegenheit kann auch mit einem Qualifizierungsanteil gekoppelt werden; ebenso stehen Ihnen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Seite.

Die Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ist eine Chance – entscheidend ist, was Sie daraus machen. Insbesondere für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Leistungen:
Während der Arbeitsgelegenheit erhält die/der Beschäftigte folgende Leistungen:

  • Bürgergeld (wie bei Arbeitslosigkeit)
  • Aufwandspauschale (1,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde, das ergibt bei 30 Stunde/ Woche rund 180 Euro/ Monat)

Ich erhalte Arbeitslosengeld I, doch der Bezug läuft aus. Was muss ich tun?

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Auslaufen Ihres Arbeitslosengeldes I ein Schreiben der Agentur für Arbeit mit dem Hinweis, dass Sie Bürgergeld beantragen können. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter Lüchow-Dannenberg. Dort können Sie in der Eingangszone einen Antrag stellen.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme bzw. mit meiner Beraterin oder meinem Berater sprechen kann?

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig abgegeben haben, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von vierzehn Arbeitstagen bearbeitet. Bis Sie Ihr Geld auf dem Konto haben, dauert es dann nur noch wenige Tage. Die Leistungen werden monatlich im Voraus erbracht, das heißt Sie erhalten Ihr Geld jeweils zum 1. eines Monats.

Beispiel
Abgabe der Unterlagen: 10.07.2022
Bewilligung: 30.07.2022

Geld (in der Regel rückwirkend zum 1. des Monats) auf dem Konto: 01. bis 04.08.2022

Wenn bei Ihnen ein Anspruch auf Geldleistungen besteht und Sie mittellos sind, können Sie einen Vorschuss auf die Leistungen erhalten.

Unser Ziel ist es, dass Sie noch am Tag Ihrer Antragstellung Ihre berufliche Situation mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler besprechen können.

Wo liegt die Mietobergrenze für eine Wohnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg?

Das Jobcenter Lüchow-Dannenberg übernimmt Unterkunfts- und Heizkosten soweit sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, richtet sich in erster Linie nach der Zahl der Familienangehörigen, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.

Ich bin erwerbstätig, aber beziehe nur ein geringes Erwerbseinkommen, das für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Kann ich ergänzend Bürgergeld beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg erhalten?

Für einen Anspruch auf Bürergeld, müssen Sie nicht arbeitslos sein. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen den Bedarf Ihrer Familie nicht decken können, erhalten Sie ergänzend zu Ihrem Lohn oder Gehalt Bürgergeld. Welche Beträge Ihnen und Ihrer Familie zustehen, können Sie auf unserer Homepage unter Regelleistungen nachschauen.

Haben auch Ausländerinnen und Ausländer Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?

Auch Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Bürgergeld, allerdings regelmäßig erst ab dem vierten Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland. Das gilt insbesondere für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sofern sie nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bzw. als Selbständige in Deutschland tätig sind.

Ergibt sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche, besteht auch über die ersten drei Monate hinaus kein Anspruch.

Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Grundsicherlungsleistungen.

Keinen Anspruch haben außerdem Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Was ist ein Bescheid, und wie ist er aufgebaut?

In einem Bescheid teilen wir Ihnen mit, wie hoch die finanzielle Leistung ist, die Sie und Ihre Familie gegebenenfalls erhalten, und wie lange sie gewährt wird.

Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Aus dem Berechnungsbogen (Anlage) können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.

Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Musterbescheide und Musterberechnungsbögen mit kurzen und verständlichen Erklärungen.

Sollten Fragen zu Ihrem Bescheid offen bleiben, wenden Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter bzw. an Ihr Jobcenter.
Der Bescheid geht Ihnen per Post zu.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Das Ziel, dauerhaft eine Arbeitsstelle zu finden, kann nur gelingen, wenn Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler konstruktiv zusammen arbeiten (konstruktives Arbeitsbündnis). Wichtig ist dabei, die nächsten Schritte auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben gemeinsam festzulegen. Dies geschieht in der Eingliederungsvereinbarung.

Wie der Name schon sagt, ist es eine Vereinbarung, die für beide Seiten – Sie und das Jobcenter – Rechte und Pflichten enthält und die von Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler unterschrieben wird. Da in der Eingliederungsvereinbarung alles Wichtige für die nächsten Monate festgelegt wird, sollten Sie sich vorab Gedanken machen, welche Ziele Sie haben, welche nächsten Schritte anstehen und wo Sie Unterstützung benötigen.

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