Mehrbedarf

Für Ihren erhöhten finanziellen Bedarf, der nicht durch die übliche Leistungshöhe (Regelbedarf) abgedeckt wird, kann für Sie zusätzlich ein Mehrbedarf berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Mehrbedarf sind nachzuweisen.

Diese Mehrbedarfe (in der Regel feste pauschale Beträge) erhalten Sie zusätzlich, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende von Minderjährigen,
  • Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leis­tungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten,
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Grün­den kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist).

Die einzelnen Mehrbedarfe werden addiert und dürfen in ihrer Summe den Regelbedarf nicht übersteigen.

Weitere mögliche Mehrbedarfe:

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände entstehen und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden (z.B. verschreibungspflichtige Medikamente bei besonderen/chronischen Erkrankungen oder Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts).

Das Jobcenter gewährt Leistungsberechtigen, die Warmwasser nicht über die Heizung, sondern durch ein in der Unterkunft installiertes Gerät (Durchlauferhitzer oder Gastherme) erzeugen (dezentrale Warmwasseraufbereitung), Leistungen für einen Mehrbedarf. Bitte geben Sie dafür unbedingt in Ihrem Antrag die Art der Warmwasseraufbereitung an.