Vorrangige Leistungen

Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit:

  • zu vermeiden (durch Verweis auf Inanspruchnahme der Leistung tritt Hilfebedürftigkeit nicht ein),
  • zu beseitigen (durch Anrechnung der Leistung besteht keine Hilfebedürftigkeit mehr),
  • zu verkürzen (die Inanspruchnahme der Leistung führt zu einem früheren Ausscheiden aus dem Leistungsbezug),
  • zu vermindern (durch Anrechnung der Leistung besteht Hilfebedürftigkeit in geringerem Umfang).

Diese Leistungen sind von Ihnen in Anspruch zu nehmen. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie zu stellen.

Beispiele für vorrangige Leistungen:

  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
  • Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.


Informationen zum Wohngeld, Kinderzuschlag (KiZ) und Kindergeld seit dem 01.01.2023:

Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss II

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz erhöht sich ab dem 01.01.2023 das Wohngeld. Das Gesetz sieht die Berücksichtigung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie die Einführung einer Klimakomponente (ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete) vor. Darüber hinaus werden die Wohngeldformel und die Mietstufen angepasst

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 wurde das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) entsprechend angepasst.

Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2023 für alle Kinder einheitlich 250 Euro pro Monat.

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wird ab dem 01.01.2023 auf 250 Euro pro Monat erhöht.