Regelleistungen

Der Regelbedarf deckt laufende, bzw. in großen Abständen anfallende, finanzielle Bedarfe, pauschal ab (z.B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc.). Die Höhe der Regelbedarfe ersehen Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier.

Ernährung

Die Regelbedarfe werden regelmäßig an­gepasst. Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpas­sung Ihrer bewilligten Leistungen automatisch. Mit ei­nem entsprechenden Änderungsbescheid werden Sie darüber informiert.