Regelleistungen
Der Regelbedarf deckt laufende, bzw. in großen Abständen anfallende, finanzielle Bedarfe, pauschal ab (z.B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc.). Die Höhe der Regelbedarfe ersehen Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier.
Die Regelbedarfe werden regelmäßig angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpassung Ihrer bewilligten Leistungen automatisch. Mit einem entsprechenden Änderungsbescheid werden Sie darüber informiert.