Anspruchsvoraussetzungen

Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre). Leistungsberechtigte müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit sind weitere Voraussetzungen. Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft können ebenfalls Leistungen erhalten.

Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig sind Personen, die nicht durch Krankheit oder Behinderung an einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Hilfebedürftigkeit

Die Hilfebedürftigkeit ist eine weitere Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen gesichert werden kann. Dabei muss jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs beisteuern.

Bedarfsgemeinschaft

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Personen, die zusammen leben und ihren Haushalt gemeinsam führen. Es wird angenommen, dass sie Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen. Dazu gehören beispielsweise Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner, Kinder.

Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Gesetze im Internet hier