Kosten der Unterkunft und Heizung

Neben den Regelleistungen können Sie die Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat als zuständiger Träger der Kosten für Unterkunft und Heizung ermitteln lassen, auf welche Höhe sich die angemessenen Kosten im Kreisgebiet belaufen. Die Übersicht für die aktuellen Höchstbeträge zuschussfähiger Mieten finden Sie hier.

Kosten der Unterkunft

Zu den Zahlungen für Unterkunft und Heizung gehören üblicherweise die Kaltmiete und die Kosten für Heizung. Sollten Sie ein Eigenheim besitzen, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, allerdings nicht die Tilgungsraten für Darlehen.

Die Beantragung kann zusammen mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter erfolgen.