Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätten (KiTa) oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt, bis auf das Schulgeld, durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld bzw. Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II),
  • Sozialhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),
  • Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) gemäß Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen ist die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben): Diese wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Seit dem 01. Juli 2019 profitieren Familien mit kleinen Einkommen vom Starke-Familien-Gesetz.
Zum 01. August 2019 wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe angepasst und ihre Beantragung vereinfacht.

Welche Leistungen enthält das Bildungspaket und in welchem Umfang werden diese gewährt?

  • Das Essensgeld für das Mittagessen in KiTa, Tagespflege, Hort oder Schule wird übernommen.
  • Zuschuss für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Gebühren in der Musikschule) in Höhe von 15 Euro monatlich pro Kind,
  • der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie etwa Sportzeug, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Lernsoftware ist von 156 auf 174 Euro pro Schuljahr gestiegen. (Die Auszahlung für ALG II-Empfänger erfolgt durch das Jobcenter Lüchow-Dannenberg),
  • die Kosten für ÖPNV-Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler werden übernommen.
  • Kostenübernahme von Tagesfahrten und mehrtägigen Klassenfahrten von Schulen und KiTas. Der Verwaltungsaufwand für die Familien hat sich verringert: Kosten, zum Beispiel für Ausflüge und Fahrten, können von Schulen und KiTas künftig gesammelt mit dem zuständigen Träger abgerechnet werden.
  • Ergänzende angemessene Lernförderung (Vordruck: "Bestätigung der Schule" erforderlich). Die Kosten für Nachhilfe werden künftig auch dann übernommen, wenn die Versetzung des Kindes nicht gefährdet ist.

Zusätzlich wurden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) bekommen, von KiTa-Gebühren befreit.

Wie kann ich bzw. mein Kind die Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen?

Erforderlich ist zuallererst ein Antrag. Das Antragsformular erhalten Sie im Lüchower Kreishaus, im Jobcenter Lüchow-Dannenberg, in Schulen und KiTas. Zudem können Sie die benötigten Formulare auf der Internetseite des Landkreises herunterladen.

Dem Antrag muss immer der aktuelle Leistungsbescheid der jeweiligen Anspruchsgrundlage (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe) beigefügt sein. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragsstellung gewährt. Für die fristgerechte Antragsstellung sind die Familien selbst verantwortlich.

Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beteiligen wollen?

Ob Mensabetreiberinnen und Mensabetreiber, Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an den Landkreis Lüchow-Dannenberg wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

Wie können sich Schulen und KiTas beteiligen?

Auch Schulen und KiTas sollten sich mit dem Landkreis in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder und können den Eltern Hinweise geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie den Nachhilfebedarf bestätigen, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Familienportal.