Antragstellung

Leistungen SGB II

Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag in dem Jobcenter stellen, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind. Dies kann formlos, also mündlich, digital, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auch bei der formlosen Antragstellung müssen alle notwendigen Angaben gemacht werden.

Sie erleichtern sich die Bearbeitung, wenn Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld persönlich in unserer Eingangszone im Jobcenter Lüchow-Dannenberg während unserer Sprechzeiten abholen. An diesem Tage kann persönlich die Antragstellung festgehalten werden und zugleich die notwendige Authentifizierung über Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass vorgenommen werden. Weiterhin erhalten Sie Unterstützung von den Kolleginnen und Kollegen der Eingangszone, diese versuchen möglichst viele Ihrer Fragen bereits vor Ort zu klären.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausgefüllten Antrag (HA)
  • Antragsanlagen (bitte bei Bedarf über www.arbeitsagentur.de ausdrucken– Anlage EK, Anlage VM, abhängig vom Bedarf: Anlage WEP, Anlage HG, Anlage KI)
  • Pass/ Reisepass (für alle, die Leistungen erhalten sollen)
  • Geburtsurkunde/ Reisepass aller Kinder unter 25 Jahre
  • Nachweis Aufenthaltsstatus
  • Meldebescheinigung
  • Krankenversicherungsnummer (sofern vorhanden)
  • Vermögensnachweise (sofern vorhanden)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Vermieterbescheinigung

Hinweis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine finden Sie hier.

Eingangszone Jobcenter Lüchow-Dannenberg

Sie finden die Antragsunterlagen auch online mit Ausfüllhinweisen.

Nachdem Sie den Link zu den Antragsunterlagen betätigt haben, können Sie im Suchfeld über ein Klappfenster die Auswahl für den Bereich "Bürgergeld" vornehmen, dort erhalten Sie eine Auswahl aller Formulare für den Antrag auf Bürgergeld, die zurzeit online zur Verfügung stehen.