Änderungsmitteilung

Ergeben sich nach Ihrer Antragstellung Änderungen, ist es wichtig, diese dem Jobcenter Lüchow-Dannenberg unverzüglich mit­zuteilen. Ihre Mitwirkungspflicht beginnt mit dem Tag der Antragstellung und dauert in der Regel bis zum Ende des Leistungsbezuges. Änderungen während des Bewilli­gungszeitraums können sich auf die Höhe Ihrer Leis­tungen für den bereits beschiedenen Zeitraum auswir­ken. Dies kann dazu führen, dass Sie zu viel oder zu wenig Leistungen erhalten, die Sie dann erstatten müssen bzw. nachgezahlt bekommen. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten. Das Formular „Veränderungsmitteilung“ erhalten Sie hier.

Sie müssen z.B. unverzüglich mitteilen, wenn:

  • sich Ihre Anschrift ändert oder Sie umziehen wollen,
  • Sie stationär untergebracht werden (z. B. im Krankenhaus),
  • Sie Renten (aller Art) beantragen oder erhalten,
  • sich bei Ihrem Aufenthaltsstatus Änderungen ergeben haben,
  • Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen – auch als Selbstständige bzw. Selbstständiger oder mithelfende Familienangehörige bzw. Familienangehöriger,
  • Sie beabsichtigen, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen,
  • in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch wenn es nur vorübergehend ist),
  • Sie heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine (Lebens-)Part­nerschaft eingehen oder sich von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner trennen,
  • sich Ihr Einkommen oder Ver­mögen in der Bedarfsgemeinschaft ändert,
  • Erbschaften bestätigt werden,
  • Steuern erstattet werden.

Bitte informieren Sie uns über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Adresse:
Jobcenter Lüchow-Dannenberg
Leistungsgewährung
Seerauer Str. 37
29439 Lüchow

Telefonnummer: 05841 - 9714 0
Jobcenter-Luechow-Dannenberg.Leistung@jobcenter-ge.de