Kooperationsplan
Seit dem 01. Juli 2023 erarbeiten Bürgergeld-Berechtigte und ihre zuständigen Integrationsfachkräfte gemeinsam einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Er hält kurz und knapp die gemeinsam vereinbarten Schritte fest, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen. Dazu ist er verständlich formuliert, eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht vorgesehen. Er ist die Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess für beide Seiten und ihr roter Faden. Weitere Informationen zum Kooperationsplan erhalten Sie im Flyer- Mein Kooperationsplan.
Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Bürgergeld-Berechtigten und der zuständigen Integrationsfachkraft kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen, ab Einladung zum Schlichtungsgespräch, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen.
Das Verfahren kann dabei jeweils von beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Das Ergebnis der Schlichtung wird von der zuständigen Integrationsfachkraft berücksichtigt.