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Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und wird gewährt, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist und die Hilfebedürftigkeit perspektivisch überwunden werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Einstiegsgeld.

Geld- und Vermögensmittel

Voraussetzung für die Gewährung von Einstiegsgeld ist, dass Sie die Leistung beantragen, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage Ihrer Regelleistung, der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft sowie der Dauer Ihrer vorangegangenen Arbeitslosigkeit bemessen. Die Förderdauer von Einstiegsgeld ist zeitlich begrenzt.