Services

Anders als im Fußbereich der Seite (Service) finden Sie unter dieser Rubrik weitergehende Angebote in Bezug auf unseren Kundendienst oder ähnliche Inhalte.

Mindestlohn

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) am 16. August 2014 gilt auch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Damit gilt seit dem 1. Januar 2015 erstmals für ganz Deutschland eine vom Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen. Das MiLoG regelt die Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn je Zeitstunde. Bei Fragen folgen Sie bitte diesem Link.

Rentenberatung

Für Prüfung und Fragen zum Thema Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Eine telefonische Beratung ist dort kostenfreien Service-Telefon unter der Telefonnummer 0800/1000 4800 möglich. Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Nord.

Selbständige

Zusätzliche Hotline für Selbständige und Künstler. Der Lebensunterhalt kann durch eigene Einnahmen nicht mehr gesichert werden? Dann können Sie hier Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr unter der Servicerufnummer (0800 / 4555521).