Page for refugees and foreigners

Seite für Flüchtlinge und Ausländer

Für Ausländer (Drittstaatler/ EU-Bürger) gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II.

 Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.

Haben Sie Fragen zu ihrem Aufenthaltsstatus, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Download oder als externen Link:

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