Page for refugees and foreigners
Seite für Flüchtlinge und Ausländer
Für Ausländer (Drittstaatler/ EU-Bürger) gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II.
Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Haben Sie Fragen zu ihrem Aufenthaltsstatus, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Download oder als externen Link:
Krankenversicherung Info arabisch
Krankenversicherung Info englisch
Krankenversicherung Info französisch