Grundsicherungsleistungen

Geldleistungen zur Sicherung Lebensunterhaltes

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können oder das Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.

Die Erbringung von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ein Teilbereich der Aufgaben des Jobcenters. Hier einmal die

Grundsicherungsleistungen im Überblick:

  • Regelbedarf für Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld und Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Kosten der Unterkunft (KdU). Hierzu gehören die Kaltmiete oder Zinsen für ein Eigenheim, Heiz- und Nebenkosten.
  • Mehrbedarf wird bei Schwangerschaft, Aufwendungen für kostenaufwendige Ernährung, bei Alleinerziehung von Kindern und auch in Härtefällen bei unabweisbaren laufenden besonderen Bedarf gewährt.
  • Einmalige Leistungen. Ein Anspruch kann hier für die erste Ausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie der Reparatur von therapeutischen Geräten bestehen.
  • Bildung und Teilhabe. Im Rahmen dieser Leistungen werden die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten im Kindergarten oder in der Schule, das gemeinsame Mittagessen im Kindergarten oder in der Schule, die Schülerbeförderungskosten, die Ausstattung für den Schulbedarf sowie die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben übernommen. Darüber hinaus können im Einzelfall Kosten für Lernförderung getragen werden.